Transparente AGBs: einfach, klar und sicher. Versprochen!

Schön, dass Sie einen Blick in die transparenten AGBs  von Sprechweisen Jeannette Ostern werfen. Sie sind der beste Start für eine gemeinsame, vertrauensvolle Zusammenarbeit.  Gerade bei Sprachaufnahmen und im Umgang mit Inhalten und Texten gibt es vieles zu beachten, nicht nur im Hinblick auf die zu erwerbenden Lizenzen, dem Nutzungszeitraum, der Werbeträger und der räumlichen Verbreitungsart, sondern auch auf Abnahmen, und zum Beispiel im Falle von zusätzlichen Verwendungen,  uvm. Über alle diese Punkte wird Sprechweisen Jeannette Ostern sich im Vorfeld mit Ihnen bei Anfrage eines Projektes austauschen. Sollte Ihnen in den AGBs etwas nicht verständlich sein, melden Sie sich gerne bei mir.


Sie arbeiten mit einem echten Menschen - und seiner echten Stimme
Mit der Beauftragung der Sprecherin Jeannette Ostern beauftragen Sie einen echten Menschen mit seiner echten menschlichen Stimme, der seine echte, natürliche Stimme für Ihre Inhalte nutzt, diese stimmlich interpretiert und hörbar für andere macht. Mit einer Beauftragung ist keinesfalls ein automatisches Einverständnis über die Verwendung der Stimme von Jeannette Ostern sowie aller ihrer Merkmale für z. B. gegebenenfalls Simulationen, maschinelles Lernen, Computerspiele, Robotik oder andere digitalen Techniken für KI- Zwecke verbunden. Die Stimme von Jeannette Ostern darf nicht ohne vorherige Vereinbarung modifiziert, verändert, geklont oder genutzt werden. Die Stimme ist ein Persönlichkeitsmerkmal und unterliegt dem Persönlichkeitsrecht.


Ablauf Buchungsanfrage
Auf Basis Ihrer Buchungsanfrage erhalten Sie von Sprechweisen Jeannette Ostern ein Angebot in Form eines Kostenvoranschlages für die von Ihnen angefragten Formate.
Das Honorar, der Auftragswert, berechnet sich immer individuell und wird neben der Sprechertätigkeit u.a. nach den vom Auftraggeber intendierten Medien, Veröffentlichungen, mit Blick auf Verbreitung (räumlich) und Nutzungszeitraum und ggf. Exklusivitätsrechte uvm. ermittelt. Das Angebot kann darüber hinaus auch Aufwände/Kosten für Studionutzung (z.B. Ton Studio, Tonmeister und Equipment enthalten) darstellen, sofern der Auftraggeber die Abwicklung über Sprechweisen wünscht. 

Der Auftraggeber kann sich immer vorbehalten, ein Tonstudio selbst zu buchen.

Das Angebot von Sprechweisen Jeannette Ostern kann bei Bedarf konzeptionelle, textlich zu entwickelnde Inhalte abbilden.


Sprechweisen
Als Basis zum gemeinsamen Verständnis über die Tonalität und Sprechart und Sprechweise kann ein zuvor abgestimmter Austausch als Arbeitsgrundlage für das gewünschte Sprech-Resultat zusammen mit der Sprecherin dienen. Bestandteile dieses Austauschs sind z.B. Tonalität, Atmosphäre, Klangfarbe, Charakter der Figur sowie regional zu berücksichtigende Sprechweisen, etc.
Im Rahmen des Auftrags kann der Auftragnehmer Sprechweisen auf Wunsch des Auftraggebers (und nach vorheriger Absprache) auch eine individuelle künstlerische Sprach-Interpretation des Inhaltes erzeugen.


Synchronisation
Bei einer Anfrage für eine Synchronisation gelten die allgemeinen Gagen für Synchronschauspieler in Deutschland.
Bei einer Anfrage für eine Synchronisation in Österreich oder der Schweiz gelten die Gagensätze des jeweiligen Landes.


Allgemeine Einkaufsrichtlinien für Ihre Sprachaufnahme bei Sprechweisen Jeannette Ostern


Übertragung der Rechte - was hat es damit auf sich?
Der Auftraggeber kauft bei einer Sprachaufnahme immer die Verwertungsrechte ein - sie stellt eine Lizenz des Auftragnehmers dar. Diese gehen an den Auftraggeber nach vollständiger Begleichung über. 


Haftung für Inhalte

Das Copyright gehört zum Urheberrecht und damit ist das Verwertungsrecht an den gesprochenen Inhalten gemeint. Es ist jedoch in der Regel nicht Bestandteil des Angebots, da der Auftraggeber in der Regel die Inhalte die gesprochen werden dem Auftragnehmer bereit stellt. 

Der Auftraggeber ist für die Inhalte verantwortlich und haftet für diese. 


Die Auftragnehmerin und Sprecherin Jeannette Ostern von Sprechweisen kann als Autorin / Texterin auf Wunsch des Auftraggebers Inhalte optimieren oder für den Auftraggeber neue Inhalte konzipieren, d.h. entwickeln und schreiben. Diese können nach Freigabe seitens des Auftraggebers von ihr ebenso entsprechend eingesprochen werden. Sollte dies Bestandteil des Auftrags sein, so fällt für diese kreative Leistung ein gesondertes zu vereinbarendes Honorar an. 


Falls die Aufnahmen oder Auszüge aus den Aufnahmen (Anteile aus Sprachtakes)  – für weitere Veröffentlichungen, als ursprünglich vereinbart, verwendet werden,  wird automatisch ein zusätzliches Honorar fällig. Dieses Honorar  wird gesondert verhandelt und vergütet.
Sie nutzen als Auftraggeber grundsätzlich meine Stimme und Klangfarbe und nehmen für Ihre Ausstrahlung in der Regel eine Sprachfassung ab (Abnahme finale Fassung), Eine Veränderung der Inhalte oder ein neuer Zusammenschnitt mit meiner Stimme aus diesen aus dem Auftrage resultierenden, verschiedenen Sprach-Takes ist ausgeschlossen da sie nicht die vereinbarte Beauftragung abdeckt. Sie kann nach vorheriger Anfrage und Absprache nachträglich vom Auftragnehmer angeboten werden.


Honorare und Termine
Honorare von Sprechweisen Jeannette Ostern orientieren sich am marktüblichen Gagenniveau für Sprecher*innen, bzw. Synchronschauspieler*innen die bei den Verbänden jeweils einsehbar  sind. Es gilt jedoch immer die individuelle Honorarvereinbarung. Die Basis der Honorarvereinbarung bildet ein schriftliches Angebot von Sprechweisen Jeannette Ostern und eine schriftliche Auftragserteilung seitens des Auftraggebers.
Sollte der im Vorfeld festgelegte Produktionstermin seitens des Auftraggebers nicht eingehalten werden können und nicht fristgemäß abgesagt werden. 

so behält sich die Auftragnehmerin ein  Honorar für den Ausfall in Höhe von  40% des vereinbarten Honorars vor, Die Absage muss 24 Stunden zuvor erfolgen. 

Handelt es sich hingegen um eine kurzfristige Verschiebung des Termins auf einen anderen Zeitpunkt - unter Beibehaltung der Beauftragung -  seitens des Auftraggebers, so fällt kein Ausfallhonorar an.
Sollte  höhere Gewalt, oder Krankheit die beauftragte Sprecherin darin hindern den Termin nicht wahrnehmen zu können, haftet Sprechweisen  nicht für etwaige verbundene Kosten des Auftraggebers. Der Auftraggeber sorgt, wie für derartige Produktionen üblich, für eine Fall back Lösung.


Textvolumen und Abnahmemodalitäten
Als  Basis für den Auftragnehmer für die Produktion der Sprachaufnahme dient ein Textmanuskript, welches eingesprochen wird. Der Auftraggeber kann sich Textänderungen während der Produktion vorbehalten. Jedoch müssen sich diese Textänderungen im Rahmen des zuvor vereinbarten Text- und somit zu sprechenden Auftragsvolumens befinden.
Sprachaufnahmen von Sprechweisen Jeannette Ostern werden vor Ort im Studio durch den Auftraggeber abgenommen oder digital / von  remote aus vom Auftraggeber.
Falls es im Nachhinein, d.h. nach der Überlassung (bereit gestellten)  der bereits abgenommenen Sprachtakes, textliche Änderungen seitens des Auftraggebers geben sollte,  so stellt dies  einen neuen, gesonderten Auftrag dar.  Umfang und Aufwand werden entsprechend neu von Sprechweisen Jeannette Ostern angeboten.

Falls der Auftraggeber im Nachhinein, jedoch spätestens bis zu 10 Tage nach der Abnahme, (Abnahme bedeutet die  Freigabe des Sprachergebnis seitens des Auftraggebers) ein durch Sprechweisen Jeannette Ostern erzeugter Sprachfehler hinweist , wird dieser spezielle Take vom Auftragnehmer kostenfrei (ohne Honorar) korrigiert und neu eingesprochen. Die Buchung und Kosten für das Studio für eine nachträgliche Korrektur erfolgt hingegen durch den Auftraggeber.


Konkurrenzausschluss und Exklusivrechte 
Die Sprachaufnahmen von Sprechweisen Jeannette Ostern sind  in der Regel ohne Konkurrenzausschluss. Exklusivitätsrechte sind selbstverständlich möglich und  können gerne vereinbart werden, schließlich bietet dies viele Vorteile für den Auftraggeber auch im Hinblick auf die Wiedererkennbarkeit und Merkfähigkeit der Kampagne oder Produktpositionierung.  Exklusivitätsrechte werden im Rahmen eines  Zusatzhonorar schriftlich vereinbart.
Die Verwertungsrechte gehen bei der Begleichung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über. Basis bildet die zuvor schriftliche erstellte Vereinbarung im Rahmen eines Vertrages oder im Rahmen einer schriftlichen Beauftragung die alle Parameter zur Verwertung (wie z.B. räumliche und zeitliche Nutzung, Medien/Werbeträger, Verkehrskreise, Zielgruppen, Werbedruck) beinhaltet.


Meine Sprechertätigkeit bei einer Lesung

Gerne spreche ich Ihre Inhalte bei einer Lesung oder im Rahmen einer öffentlichen künstlerischen Veranstaltung vor einem Publikum. Für die Inhalte haftet die Sprecherin nicht, sondern der Auftraggeber. Er sorgt dafür, dass die urheberrechtlich geschützten Inhalte über GEMA oder VG Wort entsprechend angemeldet sind, sollte es sich bei der Lesung  nicht um eigene Texte des Auftraggebers handeln. 


Meine Sprechertätigkeiten für Ihre Werbung (TV, Funk, Kino, Internet) 

Das vereinbarte Verwertungsrecht gilt in der Regel ab der ersten Ausstrahlung. Falls der Termin für die Erstausstrahlung noch nicht definiert ist, gilt das Verwertungsrecht ab dem Datum der Aufnahme. Es bezieht sich immer auf die zuvor vereinbarte Verbreitung, d.h. der jeweiligen Länder und der jeweiligen Sprachaufnahmen und deren Fassungen, in denen die Werbung gesendet/ausgestrahlt wird.

Darüber hinaus fallen Verwertungsrechte für sogenannte Layout-Formate, die im Vorfeld bei Marktforschungs oder Verbrauchertests Einsatz finden können, an. 


Meine Sprechertätigkeiten für Ihre Kommunikation im spezifischen BtoB Segment (business to business)

BtoB: BtoB ist eine englische Abkürzung und bezeichnet Geschäfte,  geschäftliche Beziehungen, Kooperationen und Kommunikationsbeziehungen von Unternehmen untereinander. Diese Produkte oder Dienstleistungen/Services finden in der Regel keinen direkten Absatzkanal an den Endverbraucher. BtoB Geschäftsbeziehungen haben folglich eine geringere Anzahl an potenziellen Kunden bzw. Verkehrskreisen in ihrem spezifischen Segment als vergleichsweise Produkte oder Dienstleistungen, die an die Große Menge der Endverbraucher bzw. die hohe Anzahl der Haushalte der Endverbraucher adressiert werden und absetzen lassen. 

Zu den Sprechertätigkeiten für BtoB Unternehmen zählen Filme und videos und sämtliche Audioformate.  Das können sein Imagefilme, Audioguides, E-Learning Formate für verschiedene Auftraggeber aus Abteilungen oder Geschäftsbereichen, z.B. Personalwesen, Unternehmenskommunikation, Marketing, Vertrieb, Digital,  oder Qualitätsmanagement etc. sein. 
Ebenso zählen dazu Sprechertätigkeiten für Unternehmens- und/ oder Ihre Produktpräsentationen, CBT (Computer Based Training), WBT (Web Based Training) und E-Learnings, Schulungsvideos, etc.. Diese Formate sind Formate, die sich üblicherweise an eine kleinere Zuschauerschaft richtet und bei Ihren Mitarbeitenden oder ihrem Kundenkreis (Business to Business) verbreitet werden sollen. Sollte der Auftraggeber jedoch Sprachteile (Auszüge von Sprachtakes aus den bestehenden Sprachaufnahmen) daraus für andere Zwecke im Rahmen einer Kampagne oder eines zusätzlichen Kampagnenmoduls, z.B. die Verbreitung in einem Massenmedium nutzen wollen und somit Kontaktpunkte zum Endverbraucher implizit und explizit verursachen, ist Sprechweisen, Jeannette Ostern vorher darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Moment fallen zusätzliche Nutzungs- bzw. Verbreitungshonorare an.  


Start der Ausstrahlung bzw. Veröffentlichung
Die von Sprechweisen, Jeannette Ostern zur Verfügung gestellten Sprachaufnahmen werden vom Auftraggeber von einem bestimmten Zeitpunkt (Tag der ersten Ausstrahlung, Tag der ersten Veröffentlichung) ) an verbreitet. Dieser Zeitpunkt wird durch ihn bestimmt und muss daher nicht Bestandteil der Beauftragung sein.  Der Auftraggeber verpflichtet sich jedoch vor der ersten Ausstrahlung dem Auftragnehmer Sprechweisen Jeannette Ostern mitzuteilen, ab wann die erstellte Sprachaufnahme im Rahmen der Vereinbarungen ( Werbeträgers/Mediums  z.B. TV, Radio, Internet, digitale Verbreitung, Social Media o.ä.,  räumlich: lokal, regional, national, international)  veröffentlicht d.h. gesendet oder ausgestrahlt wird.
Sollte der Auftraggeber diese Informationen durch dargelegte Gründe allerdings verspätet, also erst nach Veröffentlichung kommunizieren, muss der Auftragnehmer hierüber bis zu spätestens 10 Tage nach der Erstausstrahlung informiert worden sein. Bei Verspätung dieser Frist behält sich der Auftragnehmer eine Verspätungs-Gebühr mit  bis zu 20% auf den Einkaufswert (Rechnung) und bezogen auf den Zeitraum der Versäumnis vor.   Diese Verspätungsgebühr ist aber grundsätzlich einfach zu vermeiden, indem der Auftraggeber die Veröffentlichungstermine (Sendestart oder Start digitale oder analoge Veröffentlichung einfach kalendarisch hinterlegt)   und diese an Sprechweisen elektronisch übermittelt. 


Das Recht, bei  Zahlungsverzug nach Rechnungserteilung Verzugszinsen zu verlangen, bleibt davon unberührt.


Haftung
Der Auftraggeber haftet immer für den Inhalt der Produktionen, er achtet dabei auf das Urheberrecht und stellt bei Nutzung von fremden Inhalten sicher, dass diese Inhalte verbreitungsfähig sein dürfen. Der Auftragnehmer Sprechweisen Jeannette Ostern haftet nicht für die Inhalte.


Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand
Die AGB von Sprechweisen Jeannette Ostern beruft sich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand, Düsseldorf.


AGB Auftraggeber

Es  gelten im Übrigen nicht automatisch die AGB des Auftraggebers.


Schlussbestimmung
Falls eine  Klausel in diesen AGB  unwirksam ist, oder oder sollte diese unwirksam werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.



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